Rechtliche Aspekte einer Streuobstwiese: Was ist erlaubt?

Eine Streuobstwiese dient nicht nur der Ernte von frischem Obst, sondern vor allem auch dem Naturschutz. Deswegen gibt es einige Verbote und Regelungen, die es zu beachten gilt. Welche das sind und für welche Tätigkeiten Sie eine Genehmigung brauchen, erfahren Sie hier. Gleich vorweg: Auch Besucher einer Streuobstwiese müssen sich an Regeln halten, sonst kann der kleine Schmaus zwischendurch schon mal als Straftat geahndet werden.

Inhaltsverzeichnis

Darf ich auf einer Steruobstwiese Obst pflücken?

Das hängt ganz von den Eigentumsrechten ab. Als Besucher einer öffentlichen Streuobstwiese dürfen Sie Obst pflücken – jedoch nur in haushaltsüblicher Menge und für den Eigenbedarf. Sie dürfen das Obst nicht weiterverkaufen oder für andere gewerbliche Zwecke nutzen. Kistenweises Entnehmen von Äpfeln und Co. ist dagegen verboten.

Viele Streuobstwiesen gehören jedoch jemandem und hier sieht die Lage anders aus. Es wäre in dem Fall Diebstahl, wenn Sie sich bedienen – auch wenn es nur eine einzige Birne ist. Solche Streuobstwiesen erkennen Sie oftmals an Warnschildern und ggf. Umzäunungen, jedoch auch nicht immer. Ohne die Zustimmung des Besitzers oder Mieters begehen Sie Diebstahl. Das gilt übrigens auch für das Obst des Nachbarn. Erst, wenn es von selbst auf Ihr eigenes Grundstück fällt, dürfen Sie sich bedienen.

Informieren Sie sich am besten vorher, ob die anvisierten Bäume zu den öffentlich zugänglichen Bäumen gehören oder jemandem gehören. Viele Städte bieten dazu auf ihren Homepages Karte und Listen an, auf welchen die öffentlichen Streuobstwiesen und deren Standorte genannt werden. 

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Was ist Mundraub?

Der Diebstahl von Lebensmitteln für den sofortigen Verzehr und zur Stillung des Hungers wurde bis zum Jahr 1975 als Mundraub bezeichnet. Die Strafen hierfür fielen geringer aus als für den Diebstahl anderer Gegenstände, da man zwischen den beiden Tatbeständen einen Unterschied machen wollte. Heutzutage wird der Begriff im Strafrecht nicht mehr verwendet. Wer unerlaubt Obst entwendet, begeht einen Diebstahl geringwertiger Sachen. Bevor die Tat strafrechtlich verfolgt wird, muss allerdings erst ein Strafantrag gestellt werden. Das bedeutet, dass der Besitzer einer Streuobstwiese Sie erst anzeigen muss, bevor Sie für den Diebstahl belangt werden können.

Welche Dünger sind erlaubt?

Besitzer von Streuobstwiesen aufgepasst: Auf Streuobstwiesen darf kein Kunstdünger verwendet werden! Auch synthetisch-chemische Pestizide sind verboten. Stattdessen dürfen Sie zu Stallmist und Kompost greifen oder Mulchen. Vorher sollten jedoch am besten Bodenproben entnommen werden, um Nährstoffdefizite zu finden und gezielt auszugleichen.

Darf ich auf einer Streuobstwiese Feste feiern?

Die Antwortet lautet Jein. Bis zu 10 Personen dürfen sich auf einer Streuobstwiese zusammenfinden. Der Lärmpegel muss sich dabei in Maßen halten, um die Tierwelt nicht unnötig zu stören. Für größere Veranstaltungen, wie etwa Hochzeiten, benötigen Sie eine Genehmigung. Befindet sich die Streuobstwiese jedoch in einem Naturschutzgebiet, werden Sie kaum eine Genehmigung erhalten. Selbiges gilt im Übrigen auch für das Zelten. 

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Darf ich meine Streuobstwiese einzäunen?

Ob Sie eine Streuobstwiese einzäunen dürfen, hängt zum einem vom Standort ab und zum anderen davon, ob Sie für Ihre Streuobstwiese Förderungen erhalten. Befindet sich die Wiese auf Ihrem eigenen Grundstück und Sie beziehen keine Förderungen, dann dürfen Sie diesen Obstgarten einzäunen.

Beziehen Sie jedoch Fördergelder und die Streuobstwiese befindet auf einer Außenfläche (z. B. Grünfläche), dann benötigen Sie für eine Umzäunung eine Genehmigung. Diese können Sie entweder vom Bauamt erhalten oder von der unteren Naturschutzbehörde.

Häufig führt ein Antrag jedoch nicht zum Erfolg, denn geförderte Streuobstwiese müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, was bei einer Umzäunung nicht der Fall ist. Vergewissern Sie sich am besten bereits vor dem Anlegen einer Streuobstwiese, was an Ihrem Standort erlaubt ist.

Übrigens: Natürliche Barrieren wie etwa Hecken zählen nicht als Umzäunung und benötigen deshalb in der Regel keine Genehmigung. In unserer Auflistung Top 10 der beliebtesten Hecken finden Sie Vorschläge für eine Heckenumpflanzung.

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Behutsam mit der Streuobstwiese umgehen

Fast schon selbstverständlich, aber leider nicht immer von allen Besuchern beachtet, ist der behutsame Umgang mit der Streuobstwiese. Die Streuobstwiese ist ein wichtiges Biotop und sollte als solches nicht zu sehr von Menschen beeinflusst und gestört werden. So sollte etwa die Lautstärke keine Vögel und andere Tiere erschrecken und belästigen. Müll wie Plastikflaschen sollten auf keinen Fall liegengelassen werden. Das Klettern auf den Obstbäumen selbst sollte unterlassen werden, um die Äste und Zweige nicht zu beschädigen oder diverse Vogelarten beim Brüten zu stören. Zünden Sie auf keinen Fall ein Feuer an

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