Rechtliche Aspekte einer Streuobstwiese: Was ist erlaubt?

Eine Streuobstwiese dient nicht nur der Ernte von frischem Obst, sondern vor allem auch dem Naturschutz. Deswegen gibt es einige Verbote und Regelungen, die es zu beachten gilt. Welche das sind und für welche Tätigkeiten Sie eine Genehmigung brauchen, erfahren Sie hier. Gleich vorweg: Auch Besucher einer Streuobstwiese müssen sich an Regeln halten, sonst kann der kleine Schmaus zwischendurch schon mal als Straftat geahndet werden.

Inhaltsverzeichnis

Darf ich auf einer Steruobstwiese Obst pflücken?

Sie spazieren an einer Streuobstwiese vorbei und der Duft reifer Äpfel liegt in der Luft – doch dürfen Sie einfach zugreifen? Das hängt ganz von den Eigentumsrechten ab. Als Besucher einer öffentlichen Streuobstwiese dürfen Sie Obst pflücken – jedoch nur in haushaltsüblicher Menge und für den Eigenbedarf. Sie dürfen das Obst nicht weiterverkaufen oder für andere gewerbliche Zwecke nutzen. Kistenweises Entnehmen von Äpfeln und Co. ist daher auch bei öffentlichen „freien“ Obstbäumen verboten.

Die meisten Streuobstwiesen gehören jedoch jemandem und hier sieht die Lage anders aus. Es wäre in dem Fall Diebstahl, wenn Sie sich bedienen – auch wenn es nur eine einzige Birne ist. Streuobstwiesen sind eher selten durch Schilder oder Umzäunungen gekennzeichnet, sodass es schwierig ist, private Flächen von öffentlich zugänglichen Streuobstwiesen zu unterscheiden.

Laut Landesnaturschutzgesetz (Paragraph 44, Absatz 2) ist darüber hinaus auch das Betreten einer Streuobstwiese eine heikle Angelegenheit. Landwirtschaftliche Flächen mit besonderen Pflanzen wie Gemüse, Obst oder Wein dürfen grundsätzlich nur auf öffentlichen Wegen oder mit Erlaubnis des Besitzers betreten werden.

Ohne die Zustimmung des Besitzers begehen Sie deshalb Diebstahl, wenn Sie das Obst entnehmen. Damit sind sowohl die Früchte am Baum selbst als auch das Fallobst gemeint. Das gilt übrigens auch für das Obst des Nachbarn. Erst, wenn es von selbst auf Ihr eigenes Grundstück fällt, dürfen Sie sich bedienen.

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Wer gerne regelmäßig frisches Obst ernten will, muss selbst Pächter einer Streuobstwiese werden.

Wann darf ich Obst ernten?

Einige Städte, Gemeinden und Straßenbauämter stellen ungenutzte Obstbäume entlang von Straßen und Ausgleichsflächen zur Verfügung, die für den Eigenbedarf kostenlos gepflückt werden dürfen. So wird sichergestellt, dass mehr Obst geerntet und verwertet wird, anstatt ungenutzt zu verfallen. Informieren Sie sich am besten vorher, ob die anvisierten Bäume zu den öffentlich zugänglichen Bäumen gehören oder bereits jemandem gehören. Neben Gemeinden und Gartenbauvereinen bieten auch manche Streuobstwiesenbörsen eine Möglichkeit, frei zugängliche Obstbäume oder Streuobstwiesen zu finden. Wer Interesse an einer eigenen Pachtung hat, kann dort außerdem passende Angebote entdecken oder selbst ein Gesuch aufgeben.

Aktion „Gelbes Band“ für mehr Obsternte und gegen Lebensmittelverschwendung

Einige Gemeinden haben sich darüber hinaus dafür entschieden, an der Ernteaktion „Gelbes Band“ teilzunehmen. Besitzer von Obstbäumen- und sträuchern, die es nicht schaffen, ihre Früchte abzuernten, können Ihre Bäume gezielt mit gelben Bändern kennzeichnen. Mit den gelben Bändern signalisieren Sie, dass kostenlos und ungefragt geerntet werden darf – natürlich auch hier nur in haushaltsüblichen Mengen und auf eigene Gefahr hin.

So sehen Besucher auf einen Blick, ob es ihnen gestattet ist, Obst für den Eigenbedarf zu entnehmen. Achten Sie dabei allerdings stets auf Ihre Sicherheit und vermeiden Sie es, unnötig auf Leitern zu steigen. Zwar gibt es spezielle Obstbaumleitern mit stabilem Stand, doch das sicherste Pflücken erfolgt immer in erreichbarer Griffnähe oder direkt vom Boden aus. Mit einem Obstpflücker samt Teleskopstiel können Sie Ihre Reichweite jedoch bequem und sicher verlängern und so auch an schwer erreichbares Obst gelangen.

Was ist Mundraub?

Der Diebstahl von Lebensmitteln für den sofortigen Verzehr und zur Stillung des Hungers wurde bis zum Jahr 1975 als Mundraub bezeichnet. Die Strafen hierfür fielen geringer aus als für den Diebstahl anderer Gegenstände, da man zwischen den beiden Tatbeständen einen Unterschied machen wollte. Heutzutage wird der Begriff im Strafrecht nicht mehr verwendet. Wer unerlaubt Obst entwendet, begeht einen Diebstahl geringwertiger Sachen. Bevor die Tat strafrechtlich verfolgt wird, muss allerdings erst ein Strafantrag gestellt werden. Das bedeutet, dass der Besitzer einer Streuobstwiese Sie erst anzeigen muss, bevor Sie für den Diebstahl belangt werden können.

Welche Dünger sind erlaubt?

Besitzer von Streuobstwiesen aufgepasst: Auf Streuobstwiesen darf kein Kunstdünger verwendet werden! Auch synthetisch-chemische Pestizide sind verboten. Stattdessen dürfen Sie zu Stallmist und Kompost greifen oder Mulchen. Vorher sollten jedoch am besten Bodenproben entnommen werden, um Nährstoffdefizite zu finden und gezielt auszugleichen.

Darf ich auf einer Streuobstwiese Feste feiern?

Die Antwortet lautet Jein. Bis zu 10 Personen dürfen sich auf einer Streuobstwiese zusammenfinden. Der Lärmpegel muss sich dabei in Maßen halten, um die Tierwelt nicht unnötig zu stören. Für größere Veranstaltungen, wie etwa Hochzeiten, benötigen Sie eine Genehmigung. Befindet sich die Streuobstwiese jedoch in einem Naturschutzgebiet, werden Sie kaum eine Genehmigung erhalten. Selbiges gilt im Übrigen auch für das Zelten. 

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Darf ich meine Streuobstwiese einzäunen?

Ob Sie eine Streuobstwiese einzäunen dürfen, hängt davon, ob Sie hierfür eine Genehmigung erhalten. Nähere Informationen können Sie entweder von der zuständigen Gemeinde oder von der unteren Naturschutzbehörde erhalten. Gerade in Landschafts- oder Naturschutzgebieten ist eine Einzäunung meist genehmigungspflichtig, da sie das Landschaftsbild verändern, den Zugang zur Natur einschränken oder den Wildwechsel stören könnte.

Häufig führt ein Antrag jedoch nicht zum Erfolg, denn Streuobstwiese müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, was bei einer Umzäunung nicht der Fall ist. Vergewissern Sie sich am besten bereits vor dem Anlegen einer Streuobstwiese, was an Ihrem Standort erlaubt ist.

Übrigens: Natürliche Barrieren wie etwa Hecken sind ebenfalls nicht ohne Weiteres erlaubt und können eine Genehmigung des zuständigen Kreises erfordern. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich also rechtzeitig informieren, um Probleme und mögliche Rückbauverpflichtungen zu vermeiden.

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Behutsam mit der Streuobstwiese umgehen

Fast schon selbstverständlich, aber leider nicht immer von allen Besuchern beachtet, ist der behutsame Umgang mit der Streuobstwiese. Die Streuobstwiese ist ein wichtiges Biotop und sollte als solches nicht zu sehr von Menschen beeinflusst und gestört werden. So sollte etwa die Lautstärke keine Vögel und andere Tiere erschrecken und belästigen. Müll wie Plastikflaschen sollten auf keinen Fall liegengelassen werden. Das Klettern auf den Obstbäumen selbst sollte nicht nur aus eigener Sicherheit unterlassen werden, sondern auch, um die Äste und Zweige nicht zu beschädigen oder diverse Vogelarten beim Brüten zu stören. Zünden Sie auf gar keinen Fall ein Feuer an, denn viel zu schnell können daraus gefährliche Brände entstehen.

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