Streuobstwiese Förderung: Mit so viel Geld können Sie rechnen

Gerade ungenutzte Grünflächen lassen perfekt in eine Streuobstwiese umwandeln. Allerdings benötigen Streuobstwiesen auch eine regelmäßige Pflege – und genau hier kommt die Streuobstwiesen Förderung ins Spiel. Erfahren Sie hier, welche Fördermaßnahmen es gibt und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Streuobstwiese-Foerderung

Inhaltsverzeichnis

Generelle Anforderungen

Eine echte Streuobstwiese muss einige Anforderungen erfüllen, um überhaupt unter diese Bezeichnung zu fallen und Fördergelder zu erhalten. Allen voran sind da die hochstämmigen Obstbäume selbst zu nennen, welche min. 1.80m hoch sein müssen. Das steht im im direkten Kontrast zu Obstplantagen, welche aus niederstämmigen Obstbäumen bestehen, die alle aus einer Art bestehen (Monokultur).

Die Bäume dürfen nicht alle dasselbe Alter haben und sollten aus verschiedenen Arten bestehen. Je nach Ort unterscheidet sich die Maximalanzahl an Bäumen, in der Regel sind aber oftmals nicht mehr als 100 Bäume pro Hektar erlaubt. 

Auch die Pflege der Streuobstwiese ist festgelegt. So dürfen generell keine Kunstdünger oder chemisch-synthetischen Pestizide verwendet  werden. Dies dient in erster Linie dem Naturschutz, schließlich sollen sich auf Streuobstwiesen Vögel, Insekten, Igel und andere Tiere ansiedeln. Wer gegen diese Richtlinien verstößt, kann damit rechnen, dass die Zuwendungen gekürzt oder komplett aufgehoben werden. Auch ein Ausschluss von Förderungen ist möglich.

Streuobstwiese-Naturschutz
Streuobstwiesen bieten Nahrung und Nistplätze für etliche heimische Vogelarten.

Streuobstwiesen-Förderung ist abhängig vom Bundesland

Welche konkreten Förderungen für eine Streuobstwiese existieren, wie hoch diese ausfallen und welche Vorgaben Sie erfüllen müssen, ist von Bundesland zu Bundesland und teilweise auch von Landkreis zu Landkreis verschieden.

Im Folgenden sehen Sie die einzelnen Streuobstwiesen Förderungen nach Bundesland sortiert: 

Baden-Württemberg

Förderung:

  • Baden-Württemberg fördert den Baumschnitt, der zum Erhalt und der Pflege einer Streuobstwiese benötigt wird. Pro Baum erhalten Sie max. 15 € Fördermittel. Es können jedoch nur max. 30 % der erforderlichen Schnittmaßnahmen gefördert werden.

Voraussetzungen:

  • Privatpersonen müssen sich im Gegensatz zu Vereinen, Kommunen und Verbänden erst zusammenschließen. Für einen Antrag müssen min. drei Personen zusammenkommen und insgesamt 100 bis 1.500 Bäume vorweisen.

Bayern

Förderung:

  • 70% der Ausgaben (u.a. Neuanpflanzung) werden übernommen.

Voraussetzungen:

  • Min. 2.500 € Mindest-Ausgaben.

Hessen

Förderung:

  • 6 € pro Baum und ein Zuschuss von 55 € pro Baum bei Nachbepflanzungen.

Voraussetzungen:

  • Min. 5 Jahre Bewirtschaftung einer Streuobstwiese mit Hochstamm-Obstbäumen. Nicht mehr als 100 Bäume pro Hektar.

Mecklenburg-Vorpommern

Förderung

  • Max. 100 € pro Baum bei Neuanpflanzung.
  • Max. 10 € je Baum und pro Jahr für die Erziehungspflege.
  • Max. 100 € pro Baum für die Altbestandspflege.

Voraussetzungen:

  • Die Förderung gilt für Privatpersonen, Gruppen, Vereine, Kommunen, Flächenbesitzer und ‐pächter. 
  • Der Antrag muss bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres an die Akademie für Nachhaltige Entwicklung (ANE) gestellt werden.
Foerderung-Streuobstwiese

Nordrhein-Westfalen

Förderung:

  • 19 € pro Baum bei max. 55 Bäume je Hektar.
  • Der Hektarprämiensatz beträgt max. 1.045 €.

Voraussetzungen:

  • Mindestbestand an Obstbäumen von 35 Bäumen pro Hektar. Alternativ 10 Bäume pro 0,15 Hektar.
  • Es dürfen keine chemisch-synthetischen Pestizide verwendet werden.

Sachsen

Förderung:

  • Die Förderung in Sachen gilt sowohl für die Pflanzung als auch die Pflege der Streuobstwiese. Für die Neupflanzung erhalten Sie 68 € pro Baum.
  • Für die Gehölzsanierung erhalten Sie bei normalem Aufwand 41 € und bei einem hohem Aufwand 75 €.
  • Gegebenenfalls können auch Technik, Maschen oder Anlagen gefördert werden, wenn diese der Umsetzung einer Streuobstwiese dienen.

Voraussetzungen:

  • Der Mindest-Baumbestand liegt bei zehn Bäumen. Pro Baum müssen ca. 80 bis 100 m² Platzbedarf eingeplant werden.

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Saarland

Förderung:

  • 6, 50 € pro gepflegtem und bewilligtem Baum (im Rahmen des SEPL 2014-2022)
  • 55 € pro gepflanztem Baum (GAK-Mittel)

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre lang zum Erhaltungsschnitt verpflichtet.
  • Währenddessen keine Beseitigung von Bäumen.
  • Regelmäßige Bewirtschaftung bzw. Pflege zwischen und unter den Bäumen vonnöten. 

Schleswig-Holstein

Förderung:

  • Die Förderung erfolgt durch die Schwartauer Werke und NABU.

Voraussetzungen:

  • Es können nur Privatpersonen teilnehmen. Sie müssen Platz für min. 10 Obstbäume haben. Es können jährlich nur einige Bewerbungen geprüft und angenommen werden.

Thüringen

Förderung:

  • 55 € pro Baum bei einer Neupflanzung.
  • Weiterhin können Sie Fördergelder für den Sanierungsschnitt von hochstämmigen Obstbäumen, die Entbuschung aufgelassener Streuobstwiesen sowie für sonstige Maßnahmen (z. B. Nistkästen für bedrohte Vogelarten etc.) erhalten.

Voraussetzungen:

  • Es müssen mindestens 10 Bäume gepflanzt werden.
  • Verpflichtung zur Folgepflege für drei Jahre.
  • Verpflichtung zum Erhalt der Bäume für min. 12 Jahre.

Darum werden Streuobstwiesen gefördert

Eine Streuobstwiese dient vielen Tieren und Pflanzen als Lebensraum. Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten bieten Sie in Mitteleuropa eines der artenreichsten Biotope. So dienen die Bäume vor allem Vögeln als Unterschlupf, während das Obst zahlreiche Insektenarten anlockt. Nebenbei tragen die hohen Obstbäume zum Erosionsschutz bei und bereichern das Landschaftsbild. Es spricht also einiges dafür, eine Streuobstwiese anzulegen. Da die Streuobstwiese möglichst naturnah sein soll, gilt es jedoch einige Auflagen zu erfüllen – insbesondere dann, wenn Sie Fördergelder erhalten möchten. Welche Vorgaben es gibt, erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag Streuobstwiese: Was ist erlaubt?.

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