Kleintierhaltung im Garten: Rechtliches und Tipps

Kleintiere im Garten zu halten, erfährt zunehmend Beliebtheit. Von Kaninchen über Fischen bis hin zu Tauben und Hühnern gibt es eine große Bandbreite an Haustieren, die prinzipiell auf dem eigenen Stück Grün leben können. Dabei gibt es je nach Tierart und den wohnlichen Umständen verschiedene Faktoren zu beachten, wenn Sie Kleintiere in Ihrem Garten halten möchten. Welche Tiere alles dazugehören, welche rechtlichen Faktoren mit hineinspielen und wie Sie Ihren Tieren das Leben möglichst angenehm machen, erfahren Sie nachfolgend in unserem Ratgeberbeitrag.

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Inhaltsverzeichnis

Was zählt zu Kleintieren?

Grundsätzlich handelt es sich bei Kleintieren um sogenannte Haus- und Heimtiere, die ohne wirtschaftlichen Nutzen (wie z. B. auf Bauernhöfen) gehalten werden. Die Tiere sind stattdessen für das Zusammenleben mit dem Menschen geeignet bzw. sind Gefährten im Alltag.

Demnach gelten unter anderem folgende Tiere als Kleintiere:

  • Katzen
  • Hunde
  • Kaninchen
  • Tauben und andere Vögel
  • Kleinnager wie Hamster, Meerschweinchen und Mäuse
  • Fische

Im Mietrecht hingegen sind Kleintiere als solche definiert, wenn sie in Behältnissen gehalten werden bzw. nicht frei herumlaufen oder die Nachbarn stören könnten. Das schließt rechtlich gesehen etwa Katzen und Hunde aus, da diese normalerweise in der ganzen Wohnung bzw. dem ganzen Haus herumlaufen und dieses auch verlassen. Schweine, Ziegen, Hühner und andere Tiere, die oft auf Bauernhöfen gehalten werden, gelten i. d. R. als Nutztiere. Im Rechtsstreit wird nach Einzelfall entschieden. Wollen Sie ausgefallenere Tierarten beheimaten, finden Sie alle wichtigen Infos in unserem Ratgeberbeitrag zu Exotische Tiere im Garten.

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Hunde, Katzen, Kaninchen und viele andere Haustiere zählen als Kleintiere.

Welche rechtlichen Regelungen gelten bei Kleintieren im Garten?

Grundsätzlich ist die Haltung von Kleintieren nicht verboten. Jedoch gilt es, einige Punkte zu beachten:

  • Die Haltung von Kleintieren laut Mietrecht ist grundsätzlich möglich – sie gehört nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2013 zur freien Persönlichkeitsentfaltung – und darf erst einmal nicht vom Vermieter untersagt werden. Allerdings benötigen Sie bei Mietwohnungen eine Erlaubnis, wenn Sie fest mit dem Boden verbundene Vorrichtungen wie Käfige, Gehege oder Voliere im Garten aufbauen möchten. Auch Teiche im Mietgarten bedürfen einer vorherigen Rücksprache mit Ihrem Vermieter.
  • Ihr Vermieter kann Ihnen die Haltung von Kleintieren im Garten unter folgenden Voraussetzungen verbieten:
    • Durch die Tiere treten Störungen oder Belästigungen für die Nachbarschaft auf.
    • Mit der Haltung der Tiere sind keine gesundheitlichen Risiken verbunden (z. B. bei der Haltung von Giftschlangen).
    • Die Tiere werden nicht artgerecht gehalten.
  • Bei Kleingartenanlagen (Schrebergärten) gelten die Regelungen des jeweiligen Kleingartenvereins. In den meisten Fällen ist die dauerhafte Haltung von Tieren in den Gärten untersagt; wenn Sie jedoch Ihren Hund für einen Nachmittag in der Anlage mitnehmen, stellt dies i. d. R. kein Problem dar.
  • Nutzen Sie den Garten gemeinsam mit anderen, benötigen Sie vorab eine Zustimmung Ihrer Nachbarn. Da es sich um eine gemeinschaftliche Nutzfläche handelt, können Sie nicht ohne Rücksprache Tiere auf dieser halten.
  • Bei bestimmten Tieren wie Hühnern, Schafen oder Ziegen müssen Sie dies zudem beim zuständigen Veterinärsamt anmelden.
  • Ohnehin empfiehlt es sich, vorab mit Vermietern/Nachbarn zu sprechen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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Ein sicheres Außengehege schützt vor allem Beutetiere vor potenziellen Räubern.

Haltungsvorgaben und Tipps für verschiedene Tierarten

Hunde

Auch der treueste Begleiter des Menschen, der Hund, darf theoretisch im Freien gehalten werden. Laut Tierschutz-Hundeverordnung ist eine Außenhaltung von Hunden nur zulässig, wenn:

  • eine Schutzhütte (Hundehütte) sowie ein zusätzlicher witterungsgeschützter und schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen – der Hund muss sich in diesen sicher und verhaltensgerecht bewegen können –,
  • dem Hund immer frisches Wasser zur Verfügung steht und er regelmäßig Futter in ausreichender Menge und Qualität erhält,
  • der Aufenthaltsbereich sauber gehalten wird – der Kot ist täglich zu entfernen – und
  • Sie oder eine Person Ihres Vertrauens sich mindestens 1x täglich vom Wohlbefinden des Hundes überzeugen, ihm Auslauf gewähren und artgerechten Umgang mit Menschen oder anderen Hunden bieten.

Auch wenn Sie Ihren Hund nicht im Garten halten, sondern ihm lediglich regelmäßigen Auslauf gewähren, sollten Sie darauf achten, den Außenbereich artgerecht zu gestalten. Die richtige Umzäunung (Höhe, bei buddelfreudigen Tieren auch Tiefe, Dichte) ist hier das A und O. Des Weiteren ist ein zusätzlicher Sichtschutz (z. B. durch eine Hecke) oft praktisch, um das Tier nicht in Versuchung zu führen. Um Ihrem Vierbeiner Beschäftigung zu bieten, gibt es zahlreiche Spielzeuge sowie hundegerechte Hindernisse in Form von Parcours-Elementen, mit denen Sie Ihren Hund trainieren können.

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Wenn Sie Ihren Hund draußen halten möchten, benötigt dieser eine Schutzhütte, die groß genug für freie Bewegung ist..

Katzen

Die samtpfotigen Begleiter können nicht ausschließlich im Freien gehalten werden. Auch wenn viele Katzen tagsüber draußen sind: In der Nacht sollten sie sich in warmen und geschützten Innenräumen befinden. Wohnen Sie etwa nahe einer vielbefahrenen Straße und möchten Ihre Katze nicht komplett frei herumlaufen lassen, können Sie Ihren Garten mit verschiedenen Vorkehrungen absichern und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten:

  • Die gängigen Vorkehrungen (Impfung, Kastration, Chip) sind auch bei gesichertem Freigang zu empfehlen.
  • Wie bei Hunden bietet ein Zaun mit entsprechender Höhe (ca. 1,80 m – 2,00 m), Tiefe und ohne zu große Lücken eine effektive Abgrenzung.
    • Achten Sie außerdem darauf, dass keine Erhöhungen in Form von Gartenhäusern, Bäumen oder Büschen in der Nähe des Zauns stehen, über welche die Katze vom Grundstück springen kann.
    • Als gute Sicherung eigenen sich nach innen gerichtete Winkel, die Sie am oberen Ende des Zauns anbringen und mit Kaninchendraht bespannen. Dies verhindert, dass Ihre Katze über den Zaun klettert.
  • Informieren Sie sich vorab, welche Pflanzen giftig sein können, um unschöne Überraschungen zu vermeiden. Werfen Sie dafür auch einen Blick auf unseren Ratgeber, wie Sie Giftpflanzen erkennen.
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Katzen erkunden den Garten gerne und entspannen an der frischen Luft. Allerdings sollten sie die Nacht drinnen verbringen.
  • Die Spielmöglichkeiten im Garten für Ihre Katze sind – neben der Erkundung der Fläche – vielfältig. Sie können zum Beispiel eine Aussichtsplattform (in sicherer Entfernung zur Gartengrenze) errichten, einen großen Kratzbaum aufstellen oder ein Beet mit Katzenminze anlegen. Auch ein flacher Teich zum Spielen oder Höhlen zum Buddeln und Verstecken beschäftigen Ihre Samtpfote.
  • Bieten Sie Ihrer Katze jederzeit die Möglichkeit, zurück ins warme Haus zu kommen. Wenn Sie die Tür nicht dauerhaft offenstehen lassen möchten oder können, schafft eine Katzenklappe oftmals Abhilfe.
  • Ist Ihr Tier noch nicht an den Gartenauslauf gewöhnt, beginnen Sie mit gemeinsamen Runden. Halten Sie die Katze anfangs an einer Leine, damit sie die Umgebung kennenlernt und lassen Sie sie erst unter Aufsicht frei herumlaufen, bevor Sie sie alleine im Garten lassen. Richten Sie zudem eine kleine Versorgungsstation direkt an der Stelle ein, wo Sie sie herauslassen – dadurch prägt sich der „Heimweg“ besser ein.

Kaninchen

Kaninchen sind eines der beliebtesten im Garten gehaltenen Tiere. Dennoch gibt es zahlreiche Mythen, die sich halten, obwohl sie kein Teil artgerechter Haltung sind.

Falsche AnnahmeSo geht’s
Kaninchen können alleine gehalten werden.Kaninchen sind soziale Tiere und sollten mindestens zu zweit zusammenleben. Achten Sie bei der Gruppenzusammenstellung auf Alter und Geschlecht, da sich manche Kombinationen besser vertragen als andere.
Ein handelsüblicher Stall reicht als Unterbringung aus.

Da die Langohren sehr bewegungsfreudige und aktive Tiere sind, planen Sie mindestens 3 m² pro Kaninchen ein (also bei 2 Tieren mindestens 6 m²); mehr ist in diesem Fall jedoch immer besser.

Die gängigen Kaninchenställe aus dem Handel eignen sich nicht als Alleinunterbringung – als Schutzhütte in Kombination mit einem gesicherten Freilaufgehege fungieren sie aber sehr gut.
Kaninchen können sich problemlos an das Wetter und die Temperaturen anpassen.

Es stimmt, dass Kaninchen ein Sommer- oder Winterfell wächst. Allerdings müssen sie sich dafür an die Umgebungstemperaturen gewöhnt haben, was einige Zeit in Anspruch nimmt.

Auch Wildkaninchen haben in der Natur Unterschlüpfe (meist unter der Erde), die sie vor Regen, Kälte und Hitze schützen. Halten Sie Ihre Langohren im Garten, sollten Sie Alternativen in Form von Schattenplätzen und Schutzhütten bieten.

Darüber hinaus gibt es einige weitere Faktoren, die Sie bei der Gartenhaltung von Kaninchen beachten sollten:

  • Behalten Sie bei der Einrichtung von Schattenplätzen auch im Blick, dass die Sonne wandert. Gerade im Sommer muss jederzeit ein kühler Platz (besonders gut eignen sich Steinplatten) zur Verfügung stehen.
  • Geben sie den Kaninchen genug Beschäftigungsmöglichkeiten in Form von Plattformen zum Hinaufspringen, Tunneln und anderen kaninchengerechten Spielzeugen.
  • Der Sicherheitsaspekt ist nicht zu vernachlässigen. Sichern Sie das Gehege marder- und greifvogelsicher ab, indem Sie von allen Seiten einen Volierendraht spannen (Kaninchendraht ist nicht mardersicher).
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Kaninchen haben einen großen Bewegungsdrang, den sie am besten in einem großen gesicherten Gartengehege ausleben können.

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Vögel

Um Vögeln einen möglichst naturnahen Lebensraum zu bieten, eignet sich eine große Voliere im Garten. Um dieses jedoch sicher und artgerecht zu gestalten, müssen Sie einige Punkte beachten:

  • Je nach Größe und Beschaffenheit des Vogelheims benötigen Sie eine Genehmigung, um dieses in Ihrem Garten bauen zu dürfen. Tun Sie dies widerrechtlich, müssen Sie das Gehege auf eigene Kosten wieder abbauen.
  • Vögel sind Schwarmtiere und sollten daher nicht alleine gehalten werden.
  • Die Kosten für ein artgerechtes und sicheres Volierengehege liegen i. d. R. bei mindestens 500 €. Darüber hinaus müssen Sie Kosten für die Einrichtung (nächster Punkt) einplanen.
    Tipp: Wählen bzw. bauen Sie ein längliches Gehege. Dadurch verlängert sich die Flugstrecke für die Vögel.
  • Abhängig von der Anzahl der Vögel benötigen Sie mehrere Schutzhäuschen, in die sich die Tiere bei schlechten Wetterbedingungen zurückziehen können. Auch weitere Einrichtung wie Stangen, Einstreu oder Toiletten muss eingeplant und bezahlt werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass die Vögel viel Lärm verursachen, durch den sich wiederum Ihre Nachbarn gestört fühlen. Wie bereits beschrieben, ist eine Kleintierhaltung nur zulässig, wenn dadurch keine Belästigung der Nachbarn auftritt.
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Bei Vögeln muss das Gehege mit verschiedenen Sitzplätzen und Schutzhäusern versehen sein.

Nagetiere: Hamster, Mäuse & Meerschweinchen

Vorsicht geboten ist bei kleinen Nagetieren. Viele Hamster sind beispielsweise nicht für die Wetterverhältnisse in Deutschland geschaffen. Beim beliebten Goldhamster etwa ist bereits eine Temperatur, die dauerhaft unter 15° C liegt, schädlich. Zudem sind Hamster aufgrund ihrer geringen Größe anfällig für Raubtiere. Daher sollten sie besser in Innenräumen gehalten werden, in denen die Temperaturen weniger extrem ausfallen. Gleiches gilt für Mäuse, deren Gehege auch in warmen Räumen stehen sollten.

Anders sieht es bei Meerschweinchen aus. Hier ist vor allem von der Rasse abhängig, ob eine Haltung im Garten möglich ist. Nacktmeerschweinchen sollten drinnen gehalten werden, langhaarige Tiere etwa benötigen einen Fellschnitt (nicht komplett geschoren), um die Wärme besser beim Körper halten zu können und auch bei Nässe uneingeschränkte Bewegungsfreiheit zu haben. Eine stabile Gesundheit, Partnertiere, überdachte Schutzhütten und ein raubtiersicheres Gehege sind die Grundvoraussetzung, damit Ihre Meerschweinchen im Garten artgerecht Leben können.

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Auch Meerschweinchen können bei entsprechenden Voraussetzungen im Garten gehalten werden. Bei andern Nagetieren ist dies jedoch zu gefährlich.

Fische

Auch Fische können im Garten gehalten werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie einen passenden Gartenteich anlegen. Der Teich muss so groß sein, dass die Fische genug Platz haben, und über eine stetige Sauerstoffzufuhr verfügen. Auch die Tiefe spielt eine Rolle, damit der Teich im Winter nicht zufriert. Als Faustregel gilt eine Fläche von 10 m² mit einer Tiefe von 80 cm. Wie große die Teiche im Detail sein sollten, hängt von der jeweiligen Fischart ab. Manche Fischarten (z. B. Kois) setzen ein Grundwissen voraus und sind aufwendiger in der Pflege. Je nach Fischart sind auch verschiedene Teichzonen und unterschiedliche Wasserqualitäten notwendig. Informieren Sie sich vorab, um einen Gartenteich anzulegen, der auf die Bedürfnisse der gewünschten Fische zugeschnitten ist.

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Wenn der Gartenteich groß und tief genug ist, lassen sich problemlos Fische darin halten.

Weitere Tiere im Garten halten

Wenn Sie Nutztiere wie Hühner im Garten halten möchten, gelten zusätzliche Regeln. Eine Übersicht hierzu finden Sie unserem Ratgeberbeitrag zum Thema Nutztiere im Garten. Weitere Tipps haben wir für Sie zudem in unserer Anleitung, wie Sie einen tierfreundlichen Garten anlegen zusammengestellt. Sind für Ihre geplante Tierhaltungen größere Baumaßnahmen notwendig, finden Sie über unser Fachportal die besten Gartenbauer aus Ihrer Nähe, die Ihnen gerne zur Seite stehen.

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