Wintergarten anbauen: Möglichkeiten und Rechtliches

Wenn Sie einen Wintergarten anbauen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wozu dieser dienen primär dienen soll: beispielsweise als Wohnraumerweiterung, als Lichtquelle oder als Gewächshaus. Auch die Ausrichtung gen Sonne sowie  den Standort am Haus (Erdgeschoss, unterer Balkon, Obergeschoss) sollten Sie bewusst wählen. Doch bevor Sie Ihren Wintergarten anbauen können, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wir erklären, was Sie bedenken müssen und welche Möglichkeiten Sie haben.

Wintergarten anbauen
Bevor Sie einen Wintergarten anbauen und darin entspannen können, gibt es Rechtliches zu bedenken.

Inhaltsverzeichnis

Anbaumöglichkeiten

Wenn Sie einen Wintergarten anbauen möchten, sind Sie leider nicht völlig frei in Ihrer Planung. Anders als bei einem Neubau, bei dem der Wintergarten von Anfang an mit eingeplant wird, müssen Sie sich bei einem nachträglichen Anbau an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Zunächst gilt es, sich zu entscheiden, ob es ein Wintergarten oder ein Wohnwintergarten werden soll. Der Bundesverband Wintergarten e.V. schlägt zur Unterscheidung folgende Definitionen vor:

  • Unter einem Wintergarten versteht man einen geschlossenen Gebäudeanbau, der mindestens eine Wandfläche und eine Dachfläche aus größtenteils lichtdurchlässigem Werkstoff besitzt, ob beheizt oder unbeheizt ist in diesem Fall irrelevant.
  • Ein Wohnwintergarten ist hingegen für die ganzjährige Nutzung als Wohnraum (siehe auch Wintergarten als Wohnraumerweiterung) gedacht. Das heißt: Er ist im Winter beheizbar sowie im Sommer kühlbar – dank natürlicher Beschattung, Lüftung, Verglasung, Heizung und Sonnenschutz.

Was die Dämmung von Dach, Boden und Wänden betrifft sowie die Ausrichtung gen Sonne, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken machen. Alle Infos hierzu finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag, in dem wir erklären, wie Sie einen Wintergarten selber bauen können.

Rechtliches: Genehmigung und Co.

Wenn Sie einen Wintergarten anbauen möchten, gibt es rechtlich einige Dinge zu beachten:

Baugenehmigung

In den meisten deutschen Bundesländern ist ein Wintergarten, der an ein bestehendes Haus oder Gartenhaus angebaut werden soll, einreichungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie das zuständige Bauamt davon in Kenntnis setzen und zugehörige Bauunterlagen einreichen müssen. Dieses entscheidet, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Gibt es ortsübliche Auflagen für den Anbau, unterrichtet das Amt Sie auch darüber. Achtung: Beginnen Sie nicht mit den Baumaßnahmen, wenn Sie das Amt nicht informiert haben. Ansonsten droht schlimmstenfalls der Abriss.

Bauantrag stellen: So gehen Sie vor

Stellen Sie den Bauantrag beim zuständigen Bauamt. Fügen Sie dem Formblatt zum Bauantrag folgende Unterlagen bei:

  • Lageplan des Grundstücks, amtlich anerkannt, Maßstab 1:500
  • Gebäude- und Grundstücksberechnungen
  • Bauzeichnungen des Wintergartens
  • Etwaige zusätzliche Bauzeichnungen bei Veränderungen am bestehenden Haus
  • Berechnungen des Statikers
  • Baubeschreibung des Herstellers
  • Wärmeschutznachweis

Ab welcher Größe brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regeln hinsichtlich der Notwendigkeit einer Baugenehmigung. Wir zählen auf, ab welcher Größe Sie wo eine brauchen:

Baugenehmigung immer erforderlich

Baugenehmigung immer erforderlich

Baugenehmigung immer erforderlich

Baugenehmigung ab einer Größe von mehr als 20 m² Fläche und 75 m³ Volumen erforderlich

Baugenehmigung ab einer Größe von mehr als 30 m² Fläche und 3,5 m Tiefe erforderlich

Baugenehmigung immer erforderlich

Baugenehmigung ab einer Größe von mehr als 30 m² Fläche erforderlich

Baugenehmigung immer erforderlich

Baugenehmigung immer erforderlich

Baugenehmigung ab einer Größe von mehr als 30 m² Fläche erforderlich

keine konkreten Angaben möglich

Baugenehmigung immer erforderlich

keine konkreten Angaben möglich

Baugenehmigung immer erforderlich

Baugenehmigung immer erforderlich

Baugenehmigung immer erforderlich

Da sich die Richtlinien hin und wieder ändern, empfiehlt es sich, vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt nachzufragen oder einen Fachmann zur Beratung hinzuzuziehen. Geben Sie einfach Ihre Stadt oder Postleitzahl in die Suchmaske ein und finden Sie jemanden in Ihrer Nähe.

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Wintergarten Anbau Genehmigung
Ob zum Arbeiten oder für Ihre Pflanzen: Wenn Sie einen Wintergarten anbauen, brauchen Sie meist eine Genehmigung.

Wintergarten anbauen: Kosten der Baugenehmigung

Die Kosten, die Sie für eine etwaige Baugenehmigung einberechnen sollten, sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Unter anderem beeinflusst der Standort des Wintergartens, die Anzahl der zu bearbeitenden Dokumente sowie der dazu benötigte Zeitaufwand den endgültigen Preis. In der Regel ist aber davon auszugehen, dass eine Baugenehmigung mit etwa 10 % der Baukosten zu Buche schlägt.

Dabei setzen sich die Kosten zusammen aus der Beauftragung eines Architekten, der gegebenenfalls die Beauftragung eines Statikers übernimmt, wenn dieser benötigt wird. Außerdem sind darin Genehmigungskosten enthalten, die rund 0,5 % der Gesamtbaukosten betragen und die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Dokumente.

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