
Gewächshaus selber bauen: so gehen Sie vor
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Unwissenheit schützt in diesen Fällen nicht vor Strafen. Dies können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € sein. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Sie Ihr Gartenhaus dann wieder abreißen müssen. Informieren Sie sich daher vorab beim Bauamt Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt, ob der Bau Ihres Gartenhauses überhaupt – und wenn ja mit oder ohne Genehmigung – möglich ist.
Ob eine Genehmigung notwendig ist, hängt von dem Bundesland, in dem Sie leben, ab, ebenso wie von verschiedenen Faktoren in Bezug auf das Gartenhaus. So gilt häufig eine Genehmigungspflicht ab einem Volumen des Gebäudes von 10 m³ oder einer Höhe von 3 m. Auch die Lage des Grundstücks ist entscheidend: Innerhalb bebauter Siedlungen ist es oft einfacher, ein Gartenhaus zu errichten, als außerhalb dieser. Ebenso ist eine Baugenehmigung meistens nötig, wenn das Gartenhaus bewohnbar ist, indem es z. B. eine Toilette, eine Kochmöglichkeit oder ein Bett enthält. Beachten Sie des Weiteren, dass ein Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze und anderen Gebäuden gewahrt werden muss.
Tipp: Der einfachste Weg, die für Sie geltenden Regeln herauszufinden, besteht in einer Bauvoranfrage beim örtlichen Bauamt. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche und kostenlose Anfrage zum Erhalt der wichtigsten Informationen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Pläne mit Ihren Nachbarn zu besprechen, um Konflikten durch den Gartenhausbau vorzubeugen.
Den Antrag auf Baugenehmigung für ein Gartenhaus müssen Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Bauamt einreichen. Lassen Sie den Antrag am besten von einem Experten ausfüllen, da dieser weiß, welche Faktoren es zu beachten gilt und welche Informationen dem Bauamt vorliegen müssen. Achten Sie außerdem darauf, den Antrag frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitungszeit je nach Wohnort einige Monate in Anspruch nehmen kann.Wenn Sie beispielsweise im Frühjahr ein Gartenhaus bauen möchten, sollten Sie die Baugenehmigung bereits im Herbst des vorigen Jahres beantragen. So haben Sie genug Zeit, etwaige Unklarheiten zu klären. Für die Genehmigung wird eine Gebühr – meist ca. 0,5 % des Rohwertes Ihres künftigen Gartenhauses – fällig. Die Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig, kann aber um weitere zwei Jahre verlängert werden.Ausnahme: Bei Kleingartenanlagen – sogenannten Schrebergärten – ist eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus erst ab einer Fläche von 24 m² nötig oder wenn dieses als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden soll.
Zuallererst sollten Sie entscheiden, wie Sie Ihr Gartenhaus nutzen möchten. Anhand dessen ergeben sich verschiedene Faktoren, die wichtig für die Planung und Umsetzung sind. Möchten Sie einfach mehr Lagerraum für Gartengeräte oder Gartenwerkzeuge haben? Soll es die Möglichkeit geben, sich im Sommer und/oder Winter im Häuschen aufzuhalten? Oder ist eine ganz spezielle Nutzung des Gartenhauses (z. B. als Sauna) gewünscht?
Anschließend können Sie entscheiden, wie das Gartenhaus aufgebaut sein soll. Dies können Sie selbst tun oder in Rücksprache mit einem Experten für Gartenbau. In letzterem Fall finden Sie die besten Gartenbauer in Ihrer Nähe auf unserem Fachportal sowie einen Überblick über die Kosten für ein Gartenhaus (Bitte Link auf Buy-Beitrag „Gartenhaus“).
Wichtige Faktoren sind unter anderem:
Wenn Sie Ihr Gartenhaus selbst bauen, sollten Sie darauf achten, Fenster und Türen etwa nach 2/3 des Aufbaus einzufügen. Bauen Sie bei Stoffen wie Holz nicht „auf Kante“, da die Fenster oder Türen sonst mit der Zeit einklemmen könnten.
Steht das Gartenhaus einmal, ist die richtige Pflege entscheidend, damit sie möglichst lang Freude daran haben. Bei Holzhäusern mit Lasur etwa ist alle 1–2 Jahre eine Auffrischung notwendig. Deckfarbe sollten Sie alle 4 Jahre erneuern. In jedem Fall muss die Außenfläche vorher gründlich gereinigt werden.
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