Im Juni 2025 ließen wir unsere Garageneinfahrt von der Firma Maier sanieren. Die Arbeiten wurden zunächst zu unserer vollen Zufriedenheit
Im Juni 2025 ließen wir unsere Garageneinfahrt von der Firma Maier sanieren. Die Arbeiten wurden zunächst zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Kurz danach jedoch kam die großen Enttäuschung: An unser Grundstück grenzt eine gemeindeeigene Grünfläche, auf der die Gemeinde 2008 einen Baum pflanzte, der nur etwa 30 cm von unserer Grenze stand. Während der Sanierung gruben die Mitarbeiter der Firma Maier ohne Rücksprache mit uns Wurzeln dieses Baumes ab, die in unser Grundstück reichten. Wenige Wochen nach Abschluss der Arbeiten welkten die Blätter, wurden braun und der Baum starb vollständig ab. Die Gemeinde machte die Sanierungsarbeiten verantwortlich und forderte auf Basis eines Gutachtens mehrere Tausend Euro Schadenersatz von uns.
Unsere Privathaftpflichtversicherung lehnte eine Regulierung ab. Sie bewertete das Vorgehen der Firma Maier als bedenklich und wies darauf hin, dass die Gemeinde vor Eingriffen ins Wurzelwerk hätte informiert werden müssen — was nicht geschehen sei. Als Laien konnten wir die fachlichen Risiken und rechtlichen Vorgaben nicht einschätzen; wir gingen davon aus, dass eine renommierte Fachfirma solche Bestimmungen kennt und einhält. Wir hatten Herrn Maier und seine Mitarbeiter ausdrücklich darüber informiert, dass der Baum auf öffentlichem Grund steht.
Wir baten Herrn Maier zunächst persönlich und dann mehrfach schriftlich um (teilweise) Schadensübernahme, da nach unserer Überzeugung seine Mitarbeiter den Schaden verursacht hatten. Herr Maier verweigerte jegliche Zahlung mit der Begründung, seine Mitarbeiter hätten keinen Fehler gemacht; die Gemeinde könne den ursächlichen Zusammenhang nicht beweisen; zudem sei die Pflanzung durch die Gemeinde fragwürdig und die Forderung überhöht. Er zeigte keine Bereitschaft, den Vorfall seiner Betriebshaftpflicht zu melden.
Dieses Verhalten empfinden wir als unprofessionell und verantwortungslos. Da sich mit Herrn Maier keine Einigung erzielen ließ, werden wir wohl klagen müssen, um unsere Forderung gegen die Firma Maier durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund können wir die Firma Maier nicht uneingeschränkt weiterempfehlen.
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